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Beglaubigungen und Beurkundungen

Notarielle Beglaubigungen bei Mag. Maximilian Schönhofer in Mureck 

Als Notar beglaubigen wir für Sie die Echtheit Ihrer Unterschrift oder Signatur auf einer Urkunde, stellen beglaubigte Abschriften von Originaldokumenten her und errichten öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie tatsächliche Vorgänge.

Wofür benötige ich eine notarielle Beglaubigung?

Viele Urkunden oder Dokumente dürfen nur dann für den Rechtsverkehr herangezogen werden, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurden. Dies ist zum Beispiel bei Anmeldungen oder Einträgen in ein öffentliches Register der Fall (z.B. in das Grundbuch) oder bei Vorgängen wie Hypothekenbestellungen, Pfandentlassungen bzw. Löschungsbewilligungen.

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Beglaubigung
Bei einer notariellen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der erklärenden Person stammt bzw. dass die Identität der unterzeichnenden Person feststeht. Die unterzeichnende Person bestätigt den Inhalt der Urkunde zu kennen und diese freiwillig zu unterfertigen.

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Beurkundung
Im Allgemeinen versteht man unter Beurkundung die Aufnahme einer notariellen Urkunde über ein Rechtsgeschäft, eine Rechtserklärung, eine Wissenserklärung oder über Tatsachen und sonstige Vorgänge, wenn hiedurch rechtliche Wirkungen begründet werden sollen. Im Besonderen ist die Beurkundung die Wiedergabe des Inhaltes der Wahrnehmung des Notars über Tatsachen, Wissenserklärungen oder sonstige Vorgänge. Beurkundungen sind öffentliche Urkunden.

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