Notarielle Beglaubigungen bei Mag. Maximilian Schönhofer in Mureck in der Südoststeiermark in der Nähe von Leibnitz bei Graz

Als Notar beglaubige ich für Sie die Echtheit Ihrer Unterschrift oder Signatur auf einer Urkunde, stelle beglaubigte Abschriften von Originaldokumenten her und errichte öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte oder auch tatsächliche Vorgänge.

Wofür benötige ich eine notarielle Beglaubigung?

Die meisten Urkunden oder Dokumente dürfen nur dann für den Rechtsverkehr herangezogen werden, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurden. Dies ist zum Beispiel bei Anmeldungen oder Einträgen in ein öffentliches Register der Fall (z.B. in das Grundbuch) oder bei Vorgängen wie Hypothekenbestellungen, Pfandentlassungen, Löschungsbewilligungen oder Abtretungserklärungen. Davon zu unterscheiden ist die notariell beglaubigte Unterschrift, die von einer oder mehreren Rechtsparteien in Anwesenheit des Notars geleistet wird. Ebenfalls ausgestellt werden kann eine nachträgliche Beglaubigung, wofür es einer Bestätigung des Unterzeichners gegenüber dem Notar bedarf.